Bafin-Beschäftigte dürfen keine privaten Aktien mehr handeln

Am 1. September 2022 trat die Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) in Kraft.

Als Konsequenz des Wirecard-Skandals verbietet die Finanzaufsicht Bafin ihren Mitarbeitern weitgehend den privaten Handel mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren. Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Mark Branson, begründete dies: „Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden.“ Branson erklärte, dass die neuen Regeln, die Übergangsregelung vom Oktober 2020 ersetzen, zu den strengsten weltweit zählten.

Im Zuge der behördlichen Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die Wirecard AG und im Verlauf der sich daran anschließenden weiteren Nach- und Regelprüfungen von Transaktionen aus den Jahren seit 2018 ergaben sich bei 42 Beschäftigten Anhaltspunkte für einen Verstoß im Zusammenhang mit den Regelungen zu den privaten Finanzgeschäften. Hauptvorwurf bei diesen Fällen sind Verstöße gegen die unverzügliche Anzeigepflicht (37 Fälle). In drei Fällen war spekulatives Handeln der Hauptvorwurf, in je einem Fall Insiderhandel bzw. ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht.

Von diesen 42 Verdachtsfällen wurden in elf Fällen die behördlichen Verfahren abgeschlossen, zwölf Verwaltungsverfahren laufen noch, und in 19 Fällen wird noch geprüft, ob ein Verfahren eröffnet werden soll. Von den elf abgeschlossenen Fällen mündeten vier in Maßnahmen gegen die Beschäftigten, inklusive Geldbußen; sieben Fälle wurden nach weiteren Abklärungen als Bagatellverfehlungen eingestellt. Im einzigen Fall, in dem Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandel gefunden wurden, konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ihre Ermittlungen zu privaten Finanzgeschäften bei der BaFin eingestellt.

Quelle: BaFin, vom 01.09.2022