Die EmpCo-Richtlinie tritt Ende September 2026 in Kraft

von Volker Weber, Co-Founder ISG – Privatinstitut für Nachhaltigkeits- und Impact-Strategien und Geldwert.WEISE.r der Stiftung Finanzbildung

Warum ein Schokoladen-Sticker für ein neues Zeitalter der
Nachhaltigkeitskommunikation steht

Ein Aufkleber als Symbolbild
Wer in diesen Wochen im Supermarkt zu einer Tafel Ritter Sport greift, hält womöglich mehr in den Händen, als er ahnt: einen kleinen, unscheinbaren Aufkleber, der ein weit größeres regulatorisches Beben sichtbar macht. Unter dem Sticker verschwindet ein Satz, mit dem der schwäbische Schokoladenhersteller aus Waldenbuch jahrelang geworben hatte – der Hinweis auf einen zu 100 Prozent zertifiziert nachhaltigen Kakaobezug. Auf künftigen Verpackungen soll an dieser Stelle ein nüchternerer Hinweis stehen, etwa zum Verzicht auf Aromazusätze. Am Kakaoeinkauf selbst, betont das Unternehmen, habe sich nichts geändert; verschwinden müsse lediglich die werbliche Formulierung. Was auf den ersten Blick wie eine Kuriosität aus der Konsumgüterbranche wirkt, ist in Wahrheit ein Lehrstück darüber, wie grundlegend die europäische Gesetzgebung derzeit verändert, was Unternehmen über Nachhaltigkeit sagen dürfen – und was nicht. Ausgelöst hat diese Entwicklung die sogenannte EmpCo-Richtlinie.


Was ist die EmpCo-Richtlinie?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, zu Deutsch etwa: die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Gemeint ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, die Ende September 2026 verbindlich zur Anwendung kommt und einen klaren Auftrag verfolgt: Greenwashing soll wirksam der Boden entzogen werden.
Im Kern untersagt die Richtlinie vage, unbelegte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten und in der Werbung. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie durch anerkannte, nachprüfbare und auf der Verpackung selbst zugängliche Belege untermauert sind. Pauschale Werbeversprechen, die sich nicht konkret nachweisen lassen, sind damit faktisch Geschichte.
Damit reiht sich die EmpCo-Richtlinie in ein größeres Regulierungspaket ein, zu dem auch die noch
ausstehende Green-Claims-Richtlinie zählt, die künftig zusätzlich verbindliche Prüf- und
Zertifizierungsverfahren für Umweltaussagen vorschreiben soll. Beide Rechtsakte eint dasselbe Ziel:
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich auf Nachhaltigkeitsversprechen verlassen können, ohne von geschickt formulierten Marketingbegriffen in die Irre geführt zu werden.

Der Fall Ritter Sport: Regulierung wird sichtbar
Am Beispiel Ritter Sport lässt sich studieren, was die neue Rechtslage für Unternehmen in der Praxis bedeutet. Der Claim „100 % zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug“ galt lange als Vertrauenssignal gegenüber den Kundinnen und Kunden. Unter der EmpCo-Richtlinie gilt eine solche Formulierung jedoch als problematisch, weil sie pauschal wirkt und ohne unmittelbar zugängliche Belege auf der Verpackung nicht mehr als rechtssicher gilt.
Statt die betroffenen Verpackungsfolien vorzeitig zu entsorgen, entschied sich das Unternehmen für eine pragmatische Übergangslösung: Bestehende Bestände werden überklebt, neue Druckchargen tragen von vornherein die überarbeitete Kennzeichnung. Grundsätzlich begrüßt Ritter Sport das Ziel der Richtlinie, mehr Transparenz und Klarheit für Verbraucher zu schaffen. Kritischer sieht das Unternehmen die praktische Umsetzung: „die verbleibende Rechtsunsicherheit in der Umsetzung bzw. Auslegung in verschiedenen europäischen Ländern“ – so beschrieb es das Unternehmen gegenüber der Fachpresse. Ritter Sport moniert also nicht die Richtlinie an sich, sondern deren uneinheitliche Anwendung in der EU – ein Punkt, der vielen Unternehmen in der Übergangsphase zu schaffen macht.

Bemerkenswert ist zudem der zeitliche Kontext: Ritter Sport hatte im Frühjahr 2026 einen Stellenabbau angekündigt – den ersten in der mehr als 110-jährigen Unternehmensgeschichte. Als Gründe nannte das Unternehmen gestiegene Rohstoffpreise, insbesondere bei Kakao, höhere Energie- und Verpackungskosten sowie eine spürbare Kaufzurückhaltung. Die Anpassung der Verpackungskommunikation fällt damit in eine ohnehin herausfordernde wirtschaftliche Phase.


Warum die EmpCo-Richtlinie mehr ist als ein Kennzeichnungsdetail
Für Unternehmen, die Nachhaltigkeit als Teil ihrer Markenidentität oder Vertriebsstrategie begreifen, hat die EmpCo-Richtlinie Konsequenzen, die weit über die Schokoladenindustrie hinausreichen:

  1. Beweislast statt Behauptung. Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig konkret, überprüfbar und für Verbraucher zugänglich belegt werden. Pauschale Selbstzuschreibungen genügen nicht mehr.
  2. Umstellungskosten und Vorlaufzeit. Wie der Fall Ritter Sport zeigt, betrifft die Richtlinie nicht nur digitale Werbung, sondern ebenso physische Verpackungen, Druckchargen und bestehende Lagerbestände. Die Umstellung ist zeit- und kostenintensiv und verlangt langfristige Planung.
  3. Abmahnrisiko. Verstöße gegen die neuen Vorgaben sind über das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abmahnfähig. Wettbewerber und qualifizierte Verbände können unzulässige Nachhaltigkeitsclaims rechtlich angreifen – ein Umstand, der das wirtschaftliche Risiko unklarer Formulierungen zusätzlich erhöht.
  4. Uneinheitliche Auslegung in der EU. Wie Ritter Sport selbst anmerkt, besteht Rechtsunsicherheit hinsichtlich Umsetzung und Auslegung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten. Für europaweit tätige Unternehmen bedeutet das zusätzlichen Abstimmungsaufwand zwischen Rechts-, Marketing- und Compliance-Abteilungen.
  5. Chance zur Differenzierung. Wer frühzeitig auf belastbare, geprüfte Nachhaltigkeitskommunikation setzt, kann sich im Wettbewerb positiv abheben, während Unternehmen mit vagen oder unbelegten Aussagen zunehmend Reputations- und Rechtsrisiken tragen.
    Die EmpCo-Richtlinie gilt branchenübergreifend – eine sektorale Beschränkung gibt es nicht. Im Fokus stehen etwa Lebensmittel und Konsumgüter, Energie und Industrie, Finanzdienstleistungen sowie Mode, Kosmetik, Bauwirtschaft und Mobilität – kurz: überall dort, wo mit Umwelt- oder Klimabegriffen geworben wird.
    Das bedeutet: Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) in der EU anbieten, fallen unter die EmpCo-Richtlinie – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Der Sanktionsrahmen bei Verstößen reicht von Abmahnungen über Unterlassungsklagen bis zu Bußgeldern von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.
    Fazit
    Der Ritter-Sport-Sticker ist ein kleines, aber überaus konkretes Sinnbild für eine größere Entwicklung: Die Zeit der unspezifischen Nachhaltigkeitswerbung neigt sich in der Europäischen Union dem Ende zu. Mit der EmpCo-Richtlinie verschiebt sich die Beweislast eindeutig zu den Unternehmen – wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss dies auch belegen können. Für Marketing-, Rechts- und Compliance-Verantwortliche heißt das: bestehende Kommunikation frühzeitig prüfen, Nachweisstrukturen aufbauen und Verpackungs- sowie
    Werbematerialien rechtzeitig vor Inkrafttreten der Richtlinie Ende September 2026 anpassen. Wer diesen Prozess verschleppt, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch einen Vertrauensverlust bei genau jener Zielgruppe, die durch die neue Regulierung eigentlich geschützt werden soll: den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Das Team von ISG und ESGeffective unterstützt Unternehmen dabei, ihren Betrieb EmpCo-konform
aufzustellen – und so das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden zu erhalten sowie Abmahnkosten zuvermeiden.