Mit der Fördermitgliedschaft unterstützen Sie die gemeinnützige Arbeit der Stiftung Finanzbildung. Die Förderung dient der Umsetzung von Projekten, Veranstaltungen, Publikationen und Bildungsformaten im Bereich der finanziellen Bildung.
Beginn und Dauer der Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Antrags durch die Stiftung Finanzbildung. Sie gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr. Der gewählte Förderbeitrag ist unabhängig vom Eintrittsdatum für das jeweilige Kalenderjahr in voller Höhe fällig.
Der Förderbeitrag verlängert sich jährlich, sofern die Fördermitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird.
Änderung Ihrer Daten
Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Anschrift, Ihre Kontaktdaten oder Ihre Bankverbindung ändern. Eine Mitteilung per E-Mail an info@stiftung-finanzbildung.de genügt.
Änderung des Förderbeitrags
Eine Erhöhung des Förderbeitrags ist jederzeit möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch unter Angabe Ihres Namens beziehungsweise Ihrer Firma per E-Mail mit.
Zahlung und SEPA-Lastschrift
Sofern Sie der Stiftung Finanzbildung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wird der Förderbeitrag von dem angegebenen Konto eingezogen. Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt.
Vor dem ersten Einzug erhalten Sie eine Vorabinformation mit dem einzuziehenden Betrag und dem Fälligkeitstermin.
Diese Vorabinformation erfolgt in der Regel per E-Mail.
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zuwendungsbestätigung
Förderbeiträge und Spenden an die Stiftung Finanzbildung sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steuerlich
abzugsfähig. Eine Zuwendungsbestätigung wird grundsätzlich nach Ablauf des Kalenderjahres ausgestellt.
Sollten Sie die Zuwendungsbestätigung früher benötigen, informieren Sie uns bitte per E-Mail.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung und Verwaltung Ihrer Fördermitgliedschaft sowie zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Arbeit der Stiftung Finanzbildung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit hierfür keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Kündigung der Fördermitgliedschaft
Die Fördermitgliedschaft kann jeweils bis spätestens 30. September eines Kalenderjahres zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung kann formlos per E-Mail an info@stiftung-finanzbildung.de erfolgen.
Rücklastschriften
Sollte eine Lastschrift aufgrund fehlerhafter Angaben, einer geänderten Bankverbindung oder mangelnder Kontodeckung nicht eingelöst werden, können die dadurch entstehenden Bankgebühren dem Fördermitglied weiter berechnet werden.