Umstellung des Habona Nahversorgungsfonds auf Art. 8

Der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland ist als erster inländischer offener Publikumsfonds mit dem Fokus auf Nahversorgungsimmobilien auf Art. 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) umgestellt worden.
 
Reduktion der Treibhausgasemissionen zum Erreichen des 2 °C Ziels
Besonderer Wert wird auf den Ankauf von Immobilien gelegt, die bereits geringe negative Umweltauswirkungen vorweisen oder für die das Potenzial besteht, die Treibhausgasemissionen im Laufe der Bewirtschaftung zu reduzieren. Als Indikator dient künftig der Dekarbonisierungspfad des EU-Forschungsprojektes „Carbon Risk Real Estate Monitor“ (CRREM) zur kontinuierlichen Verringerung der Treibhausgase zum Erreichen des 2 °C Ziels der UN-Klimarahmenkonvention.
 
Fondsstrategie wird konsequent weiterverfolgt
Die Habona Fondsstrategie beinhaltet schon von Beginn an bestimmte ökologische und soziale Aspekte. Nahversorgungsimmobilien mit ihrer typischen Lage in der Nähe der Wohnungen der Menschen ermöglichen die Deckung des alltäglichen Bedarfs und sind barrierefrei überall in Deutschland auf kurzem Weg erreichbar. Die Vermeidung langer Anfahrtswege für den Lebensmitteleinkauf, den Arzt- oder Kitabesuch schont Ressourcen. Die Offenheit der Immobilien für alle Nutzergruppen wirkt sich positiv auf die gesellschaftliche Teilhabe in großen wie auch kleinen Städten aus.

Produkt, das sich an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen richtet
Als sogenannter Artikel-8-Fonds, der im Rahmen der geänderten Anlagestrategie auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Anforderungen von Art. 2 Nr. 7 lit.) MiFID II-DVO berücksichtigt, richtet sich der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland ab sofort auch an Kunden mit nachhaltigkeitsbezogenen Anlagezielen nach den seit August 2022 geltenden MiFID-Vorgaben.