Solvium hat die Vermögensanlagen Wechselkoffer Euro Select 1-4 erfolgreich beendet. Rund 1.500 Anleger haben alle Zahlungen vertragsgemäß erhalten. An Mieten und Rückzahlungen wurden insgesamt über 36 Millionen Euro ausgezahlt.
Wechselkoffer Euro Select 1 (WES 1) wurde von April 2016 bis März 2017 platziert. Die Vermögensanlage sah für die Anleger eine Mietlaufzeit von 60 Monaten und Auszahlungen von 11,60 Prozent jährlich vor. Dabei lag die IRR-Rendite in dieser Zeit der Nullzinsphase bei 4,41 Prozent jährlich. Die ähnlich konzipierten Folgeprodukte wurden bis April 2018 platziert, insgesamt waren es etwas unter 31 Millionen Euro. WES 1 und 2 waren die ersten Vermögensanlagen in Wechselkoffer in Deutschland, die nach den Regularien des Kleinanlegerschutzgesetzes konzipiert wurden. Die Angebote wurden 2016 unter anderem mit dem Financial Advisors Award und dem Deutschen Beteiligungspreis ausgezeichnet.
Jürgen Kestler, Geschäftsführer der Solvium Capital Vertriebs GmbH kommentiert: „Wieder einmal haben wir beweisen können, dass Investments bei Solvium verlässlich sind. Bei Auflage der Produktreihe wurden wir als damals junges Unternehmen noch mit etwas Skepsis beobachtet. Umso mehr bedanken wir uns bei unseren Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern und ganz besonders bei unseren Anlegerinnen und Anleger für ihr Vertrauen. Wir freuen uns über den erfolgreichen Verlauf der Vermögensanlagen; sie sind Ergebnis sorgfältiger Konzeption und guten Managements.“
Geschäftsführer André Wreth ergänzt: „Wechselkoffer werden auch bei zukünftigen Angeboten eine wichtige Rolle spielen. Wir haben uns auch für das laufende Jahr wieder viel vorgenommen. So hoffen wir auf die baldige Genehmigung des neuen Publikums-AIF. Im zweiten Quartal planen wir die Einführung eines neuen Infrastrukturfonds, der sich insbesondere an institutionelle Investoren wie Pensionskassen, Versorgungswerke und Versicherungen in Deutschland richtet. Wie schon im letzten Jahr angekündigt, beschäftigen wir uns auch mit der Auflage eines semi-offenen ELTIFs, der von Vermittlern mit der Gewerbeerlaubnis nach § 34f Teil 1 vertrieben werden darf. Für diesen planen wir den Vertriebsstart im zweiten Halbjahr 2024.“
Quelle: Solvium