Der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft, ZIA, blickt mit gemischten Gefühlen auf den Beschluss des Bundesrats zum Gesetzentwurf für die künftige Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und Vermietern: positive Einschätzung der Pläne für Wohngebäude, klare Abstriche bei der Bewertung der Pläne für Gewerbeimmobilien.
„Für Wohngebäude wird es künftig ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Preis-Kosten geben, das die energetische Qualität des Gebäudes berücksichtigt“, erklärt Dr. Joachim Lohse, Geschäftsführer des Verbandes. „Das ist eine Forderung, die der ZIA früh erhoben hat.“
Ab 1. Januar 2023 werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet: je besser der Wert, desto geringer der Anteil der Vermieterseite an den CO2-Kosten. „Das belohnt Investitionen von Vermieterinnen und Vermietern in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen“, kommentiert Lohse die Entscheidung.
Kritik an pauschaler Fifty-fifty-Lösung für Nichtwohngebäude
Kritisch sieht der Verband allerdings die beschlossene Regelung für Gewerbeimmobilien mit der pauschalen 50:50-Aufteilung der CO2-Kosten. „Für Gewerbeimmobilien gäbe es einen ebenso einfachen wie fairen Maßstab: die simple Übernahme der Energieeffizienzwerte des GEG“, betont Lohse. „Leider wurde genau das nun nicht aufgegriffen.“
Positiv bewertet es der ZIA, dass auch die Aufteilung bei Nichtwohngebäuden im Jahr 2025 von einem Stufenmodell abgelöst werden soll. „2025 wäre dann Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Nur ist es nicht verständlich, warum ein als richtig erkannter Weg nicht viel früher eingeschlagen wird,“ mahnt Lohse. „Gerne bringen wir unsere breite praktische Erfahrung ein, um den Prozess zu beschleunigen.“
Quelle: ZIA