Die EU-Kommission hat Richtlinienvorschläge zur Retail Investment Strategy (Kleinanlegerstrategie) veröffentlicht. Das vorgeschlagene Paket zielt darauf ab, die Beteiligung von Kleinanlegern an den EU-Kapitalmärkten zu fördern und so die Kapitalmarktunion zu stärken und private Mittel in die EU-Wirtschaft zu leiten.
Das Paket umfasst weitreichende Änderungen u. a. zur:
– Art und Weise, wie Kleinanleger über Anlageprodukte und -dienstleistungen informiert werden
– Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten
– Beseitigung potenzieller Interessenkonflikte beim Vertrieb von Anlageprodukten durch das Verbot von Anreizen für Verkäufe, die nur der Ausführung dienen (d. h. bei denen keine Beratung erfolgt, execution only), und Gewährleistung, dass die Finanzberatung mit den Interessen der Kleinanleger in Einklang gebracht wird
– Verhinderung von irreführendem Marketing
– beruflichen Qualifikation von Finanzberatern
– finanziellen Bildung.
Die EU-Kommission hat von ihrer ursprünglichen Idee eines vollständigen Provisionsverbots bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten vorerst Abstand genommen.
„Das ist grundsätzlich gut.“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Aber: Der Vorschlag sieht weiterhin das vor, was bereits in einem zuvor geleakten und durch den AfW auch entsprechend schon deutlich kommentierten Entwurf enthalten war. Es findet sich neben dem geplanten Verbot für „execution only“-Geschäfte weiter das Vorhaben, die IDD in einem wesentlichen Punkt zu ändern und jetzt in Artikel 30 IDD einen neuen Punkt 5b. einzufügen. Geplant ist nach dem Entwurf, dass unabhängig agierende Vermittler – in Deutschland qua Gesetz also Versicherungsmaklerinnen und -makler – keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen.
„Das mögen einige vielleicht nach dem Motto akzeptieren: Es hätte ja noch viel schlimmer kommen können oder vielleicht ist es ja gar nicht so gemeint. Wir nicht! Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein soll.“, so Wirth weiter. „Makler würden im Wettbewerb gegenüber gebundenen Vertretern massiv benachteiligt und diskriminiert. Wir werden auf eine ersatzlose Streichung dieser europarechtswidrigen Regelung hinwirken.“
Eine vertiefte Analyse zu weiteren Einzelaspekten des Vorschlages der Kommission wird durch den AfW noch erfolgen. In vielen Punkten ist überbordende Bürokratie angelegt, die es selbstverständlich zu vermeiden gilt.
Der AfW wird sich auf deutscher und europäischer Ebene weiterhin hörbar und aktiv dafür einsetzen, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler auch in Zukunft unabhängig, unter fairen Wettbewerbsbedingungen und mit angemessener Vergütung Verbraucherinnen und Verbraucher beraten können.
Der AfW geht davon aus, dass der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat vorgelegt wird. Die beiden Organe müssten die Richtlinie und die Verordnung verabschieden. Dann würde die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die Umsetzung in nationales Recht (soweit erforderlich) und das Inkrafttreten – insgesamt über einen Zeitraum von voraussichtlich ca. 18 Monaten erfolgen.
Quelle: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW