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Hinweis: Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 50 € (Crowdmitgliedschaft) bzw. 300 € (Fördermitgliedschaft).

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Ich ermächtige die Stiftung Finanzbildung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stiftung Finanzbildung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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