Wir als Stiftung Finanzbildung verstehen uns neben unserer zentralen Funktion als Think-Tank ergänzend als Kapitalsammelstelle, um sowohl die seit nunmehr über 15 Jahren durchgeführten Anreize für Finanzverständnis zu finanzieren als auch Drittprojekte engagierter, gemeinwohlorientierter Finanzbildungsinitiativen zu fördern. Möchten Sie ebenfalls im Sinne der Finanzbildung etwas bewegen?
Dann unterstützen Sie unseren Förderfonds mit einer Spende, der Übertragung eines ETFs oder Fonds in unser Förderfondsdepot oder durch eine langfristig angelegte Fördermitgliedschaft.
Wir fördern Projektideen und Bedarfe von Engagierten an Schulen, Hochschulen und in gemeinnützigen Finanzbildungsinitiativen bundesweit im Rahmen unserer monetären Möglichkeiten. Die Stiftung Finanzbildung übernimmt bei Drittprojekten die satzungsgemäße Auswahl sowie die zweckorientierte Mittelverwendung als kontrollierende Instanz:
- Prüf- und Auswahlverfahren vor der Förderung
- vertragliche Absicherung der Mittelverwendung bei längerfristigen Engagements
- Monitoring und Wirkungskontrolle während der Projektlaufzeit
- Abschlussprüfung und Verwendungsnachweis
- Herstellen von Transparenz und Rechenschaft über den Jahresbericht der Stiftung sowie den FinanzbildungsReport
Unser gemeinnütziger Förderfonds ist nicht nur Geldgeber, sondern auch prüfende Instanz bei der Mittelvergabe. Seine Kernaufgabe ist die sicherheits- und wirkungsorientierte Kontrolle der Mittelverwendung, von der Auswahl über den Monitoringprozess bis zur Endabrechnung. Dadurch schützt er die Stiftung vor Rechtsverlust, sichert die Gemeinnützigkeit und erhöht die gesellschaftliche Wirkung der geförderten Projekte.
