Wir als Stiftung Finanzbildung sehen uns als neben der zentralen Funktion als ThinkTank ergänzend als Kapitalsammelstelle, um sowohl die seit nunmehr über 15 Jahre durchgeführten Anreize für Finanzverständnis zu finanzieren, aber auch Drittprojekte von engagierten gemeinwohlorientierte Finanzbildungsinitiativen. Wollen Sie auch etwas im Sinne der Finanzbildung bewegen?
Dann unterstützen Sie uns für unseren Förderfonds mit einer Spende, einer Übertragung eines ETFs oder eines Fonds in unseren Förderfondsdepot oder einer langfristig angelegten Fördermitgliedschaft.
Wir fördern Projektideen und Bedarfe von Engagierten an Schule, Hochschulen und in gemeinnützigen Finanzbildungsinitiative bundesweit nach unseren monetären Möglichkeiten. Die Stiftung Finanzbildung übernimmt bei den Drittprojekten die satzungsgemäße Auswahl sowie die zweckorientierte Verfügung als Controller der Mittel:
- Prüf- und Auswahlverfahren vor der Förderung
- Vertragliche Absicherung der Mittelverwendung bei längerfristigen Engagements
- Monitoring und Wirkungskontrolle während der Projektlaufzeit
- Abschlussprüfung und Verwendungsnachweis
- Herstellen von Transparenz und Rechenschaft über den Jahresbericht der Stiftung sowie den FinanzbildungsReport
Unser gemeinnütziger Förderfonds ist nicht nur Geldgeber, sondern prüfender Gatekeeper bei der Mittelvergabe. Seine Kernaufgabe ist die sicherheits- und wirkungsorientierte Kontrolle der Mittelverwendung – von der Auswahl über den Monitoringprozess bis zur Endabrechnung. Dadurch schützt er die Stiftung vor Rechtsverlust, bewahrt die Gemeinnützigkeit und erhöht die gesellschaftliche Wirkung der geförderten Projekte.
