Bei dem Vertrauenssiegel Trusted Consultant für Berater werden Unternehmensberater oder Finanzberater (FAV) mit § 34f GewO- Zulassung auditiert. Wenn das Audit positive Werte bei Managementqualität, §-34f Prüfung (nur bei FAV), Beratungsportfolio, Leistungsbilanz, Unternehmensbilanz, Nachhaltigkeit und Anleger- bzw. Kundenorientierung ergibt, erfolgt die Aufnahmen in das streng limitierte Team der zertifizierten Vertrauensberater BEST50 leading consulting experts oder BEST50 leading real asset experts.
Die Experten der Stiftung Finanzbildung auditieren die Unternehmen und zertifizieren deren messbare Leistungen, die Finanzstabilität sowie die Kunden- bzw. Anlegerorientierung als Meta-Audit. Neben einer Erstbewertung, erfolgt eine jährlich wiederholende Evaluierung, um das Vertrauenssiegel zu erhalten. Somit können Anleger und Investoren immer von einer Aktualität der Due Dilligence ausgehen.
Evaluierungsauftrag Kurzvorstellung