Bund schafft eigene Grundsteuererklärungen nicht

Seit Monaten geistert das Thema schon durch die Medien. Die Grundsteuererklärungen müssen abgegeben werden, sonst drohen Strafgelder. Als Frist galt zunächst der 31.12.2022, dann der 31.01.2023.

Nun hat der CDU-Abgeordnete Christoph Ploß beim Bundesfinanzministerium nachgefragt, wie der Stand der Grundsteuermeldungen für Immobilien im Bundesbesitz ist. Die Antwort aus dem BMF erstaunt. Die in diversen Medien abgedruckte Aussage lautet: „Die einzelne händische Einreichung der rund 26.000 Grundsteuererklärungen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Finanzämter deutschlandweit wäre außerordentlich aufwendig und ineffizient“, so der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP).

Kurz zusammengefasst heißt das, dass man sich für eine IT-Lösung entschieden hat. Ab Januar werden die Meldungen übermittelt und die steuerpflichtigen Liegenschaften werden dann voraussichtlich bis Ende März vollständig gemeldet sein. Für die mehrheitlich steuerfreien Immobilien werden vermutlich jedoch erst bis Ende September 2023 die Grundsteuererklärungen vorliegen, so der Tenor aus dem BMF.

Jeder brave Steuerbürger kann hier nur den Kopf schütteln. Man sollte meinen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Sachen Digitalisierung schon viel weitere wäre, zumal in Diskussionsforen wie bei der EXPO REAL von digitalen Zwillingen der Immobilien geträumt wird. Das alles ist wohl mehr Schein als Sein. Und sollte zudem sich nicht auch der Staat an seine eigenen Gesetze, Verordnungen und Pflichten halten, die man dem Bürger auferlegt?

Bayern regiert im Wahlkampfjahr pragmatisch und verlängerte am letzten Tag der Abgabefrist diese bis Ende April 2023 und erspart sich damit den Groll der Bürger.