Real I.S. Immobilienfonds mit 8,4 Mrd. Euro AuM auf Artikel 8der EU-Offenlegungsverordnung upgegradet

Die Real I.S. AG hebt Immobilienfonds im Gesamtwert von rund 8,4 Milliarden Euro und damit rund 75 Prozent des Gesamtportfolios auf die Klassifizierung Artikel 8 nach der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Damit ergänzt das Unternehmen seine bisherige Artikel-8-Produktpalette, die mit diesem Schritt auf insgesamt zwölf Spezialfonds sowie den offenen Immobilienpublikumsfonds „REALISINVEST EUROPA“ erweitert wird. Die geschätzten Investitionen für die Anleger bleiben überschaubar bei circa 0,1 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen. Möglich macht das eine durchdachte technische Struktur.


Zur Bewertung und zum Monitoring der ökologischen Merkmale wird ein internes Scoring-Modell
genutzt. Die Messung von Treibhausgasemissionen erfolgt mittels CRREM-Tool. Durch den
Einsatz von innovativen Technologien, wie künstlicher Intelligenz (KI) in der Gebäudesteuerung,
ist nicht nur eine langfristige Erfüllung der genannten ökologischen Merkmale, sondern auch ein
Beitrag zur Dekarbonisierung möglich. Dennoch waren die Hürden sowohl technisch als auch
prozessual hoch, da eine Anpassung der Anlagebedingungen der Zustimmung aller Anleger
bedarf. Real I.S. konnte mit einem klaren Konzept, den nachvollziehbaren Maßnahmen und den
marginalen Investitionskosten 100 Prozent der Investoren überzeugen. Die Fonds werden jetzt
sukzessive umgestellt. Neue Fonds der Real I.S. unterliegen von Beginn an Artikel 8 der SFDR.

Quelle: Real I.S.